Allgemeine Geschäftsbedingungen des Logopädisch-interdisziplinäres TherapieZentrum Dr. Middeldorf GmbH (nachfolgend LogoZentrum Lindlar bezeichnet)


    1. Eine verbindliche Buchung erfolgt mit Eingang des durch Sie ausgefüllten Buchungsformulars in unserem Hause. Sie erhalten daraufhin eine schriftliche Bestätigung von uns.
    2. Bitte senden Sie uns Berichte von Therapeuten und Ärzten, Anamnesen und Befunde, sowie die für den Aufenthalt notwendigen Verordnungen (vollständig gem. unseres Therapiekonzeptes und der vorgelagerten Beratung) zwei Wochen vor Antritt des Aufenthaltes zu.
    3. Spätestens 14 Tage vor Anreise wird eine Anzahlung von 80% der gebuchten Leistungen für die Wohnunterbringung fällig. Der Restbetrag ist zum Ende des Aufenthaltes vor Abreise in bar oder mit EC-Karte zu begleichen.
    4. Leistungen (wie Wäscherei, Verpflegung, Sonderreinigungen, etc.), die nicht bei Anmeldung gebucht wurden, jedoch während des Aufenthaltes in Anspruch genommen wurden, stellen wir Ihnen vor Abreise, zusammen mit der Restzahlung für Wohnkosten in Rechnung und sind in bar oder per EC-Karte zu zahlen.
    5. Sie erhalten die von Ihnen gebuchte Zimmerkategorie, bestimmte Zimmerwünsche können wir nicht immer garantieren. Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Auf Anfrage und nach Verfügbarkeit können Sie am Abreisetag gegen eine Gebühr von 29,00 Euro auch länger über Ihr Zimmer verfügen. Eine Verfügbarkeit können wir jedoch nicht garantieren.
    6. Spezifische Therapeutenwünsche können wir nicht garantieren, versuchen jedoch möglichst Ihren Wünschen entsprechend zu planen.
    7. Terminierte Therapieeinheiten, die nicht 24 Stunden vor Therapiebeginn abgesagt wurden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen (medizinische Indikation ausgeschlossen).
    8. Grundsätzlich wird eine Speiseversorgung nicht durch das LogoZentrum Lindlar gewährleistet und ist nicht in den Wohnkosten inkludiert. Wir bieten unseren Gästen jedoch die Möglichkeit gegen Aufpreis an, über das LogoZentrum Lindlar eine Mittagsmahlzeit (Mo.-Fr.) zu beziehen. Gebuchte, jedoch nicht in Anspruch genommene Speiseversorgung können wir Ihnen nicht vergüten. Die Wohneinheiten sind so konzipiert, dass unsere Gäste sich völlig autark verpflegen können.
    9. Bei Kostenübernahme der Wohnkosten durch die Krankenkasse muss eine entsprechende Kostenzusage bis spätestens 14 Tage vor Aufenthaltsantritt vorliegen. Ansonsten erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler. Bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch (ohne medizinische Indikation) gelten unsere Stornierungsbedingungen.
    10. Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 42 Tage vor dem Anreisetermin möglich. Danach stellen wir Ihnen folgende Stornogebühren als Selbstzahlerleistung in Rechnung: 41 bis 14 Tage vor Anreise: 50% der Wohnkosten; 13 bis 2 Tage vor Anreise: 80% der Wohnkosten. 1 Tag vor Anreise, bei Nichtanreise und bei vorzeitiger Abreise werden 100% des ursprünglich gebuchten Tagessatzes für Wohnen sowie für die bereits geplanten Therapieleistungen und evtl. gebuchte pflegerische/betreuerische Leistungen (der ersten Aufenthaltswoche bzw. Folgewoche) abgerechnet.
    11. Sollte Ihr Zustand durch eine geistige, körperliche oder altersbedingte Beeinträchtigung so eingeschränkt sein, dass Sie auf eine ständige Betreuung angewiesen sind, ist vor Beginn Ihres Aufenthaltes ein ausführliches Telefonat oder eine persönliche Vorstellung bei unserem Pflegeteam (SAT) erforderlich. Nur so können wir beurteilen, ob und wie eine Behandlung mit Erfolg durchgeführt werden kann. Pflegerische und betreuerische Leistungen durch das LogoZentrum Lindlar, werden ausschließlich nach vorheriger Beratung, Planung und Buchung angeboten/durchgeführt.
    12. Im Falle leichter Fahrlässigkeit des LogoZentrums Lindlar, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des LogoZentrums Lindlar ist die Haftung des LogoZentrums Lindlar bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des LogoZentrums Lindlar bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Unbeschadet dessen haftet das LogoZentrum Lindlar für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des LogoZentrums Lindlar oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des LogoZentrums Lindlar beruhen.
    13. Das LogoZentrum Lindlar haftet nicht für mitgebrachte Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld etc., es sei denn das LogoZentrum Lindlar trifft insoweit ein Verschulden. In diesem Fall haftet das LogoZentrum Lindlar nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 12.
    14. Durch die Benutzung unserer Pkw-Stellplätze kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht für das LogoZentrum Lindlar besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Zentrumsgelände abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet das LogoZentrum Lindlar nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 12. Etwaige Schäden sind dem LogoZentrum Lindlar unverzüglich anzuzeigen.
    15. Die Nutzung der LogoKlause auf dem Gelände des LogoZentrums obliegt der Eigenverantwortlichkeit unserer Gäste. Für den Besuch der LogoKlause, inklusive Hin- und Rückweg, haftet das LogoZentrum Lindlar nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 12.
    16. Auf dem gesamten Gelände inkl. aller Gebäude und Einrichtungen findet die ausgehangene Hausordnung Anwendung. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das LogoZentrum Lindlar weitere rechtliche Schritte oder den sofortigen Abbruch des Aufenthaltes unter Berechnung von Ausfallkosten vor.
    17. Alle genannten Preise für Wohnen, Therapien, Pflege und Betreuung sind Bruttopreise und gelten in Euro, sind freibleibend und gültig gemäß unserer aktuellen Preisliste (Aushänge im LogoZentrum Lindlar und der Webseite www.logozentrumlindlar.de) .
    18. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Wir weisen gemäß § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass wir weder verpflichtet noch bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
    19. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Lindlar.

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