Vorgehen


   Der Anmeldeprozess

Um Ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung behilflich zu sein, finden Sie im Folgenden eine übersichtliche Informationsgrafik.
Hier zeigen wir Ihnen den genauen Prozess mit den einzelnen Schritten auf, um eine Intensive Therapie bei uns wahrnehmen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

Grafik zum Anmeldeprozess

Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.

Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.

So gehen sie richtig vor

Was zuerst tun?

Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.

Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.

Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?

Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.

Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.

Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.

Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.

Beratungstage   Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar

Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?

Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.

Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.

Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen extrabudgetären Verordnungen ausstellen.

Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.

Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf kennen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft extrabudgetäre Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- oder Sprachstörungen ausstellen.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.

Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?

  1. Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
  2. Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
  3. Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
  4. Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
  5. Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
  6. Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.

Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?

Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier extrabudgetäre Verordnungen ausstellen.

Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.

Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.

Die Therapie kann beginnen!


Reise-Rücktrittsversicherung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchung bei uns durch eine Reise-Rücktrittsversicherung abzusichern.
Die HanseMerkur steht uns dabei als Kooperationspartner zur Verfügung:


Zur Reise-Rücktrittsversicherung

Bei Anklicken des Links verlassen Sie unsere Website und rufen das Angebot der HanseMerkur auf.

...

Sie können aber natürlich auch jeden anderen Anbieter nutzen. 
Falls Sie jedoch Fragen zu dem Angebot der HanseMerkur haben, finden Sie untenstehend weitere Informationen:



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Bei weitergehenden Fragen erreichen Sie die Telefon-Hotline der HanseMerkur
Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:

 040 – 4119-1919


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Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

Grafik zum Anmeldeprozess

Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.

Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.

So gehen sie richtig vor

Was zuerst tun?

Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.

Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.

Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?

Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.

Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.

Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.

Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.

Beratungstage   Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar

Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?

Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.

Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.

Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen extrabudgetären Verordnungen ausstellen.

Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.

Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf kennen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft extrabudgetäre Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- oder Sprachstörungen ausstellen.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.

Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?

  1. Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
  2. Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
  3. Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
  4. Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
  5. Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
  6. Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.

Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?

Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier extrabudgetäre Verordnungen ausstellen.

Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.

Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.

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Falls Sie jedoch Fragen zu dem Angebot der HanseMerkur haben, finden Sie untenstehend weitere Informationen:



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Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:

 040 – 4119-1919


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