Vorgehen
Der Anmeldeprozess
Um Ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung behilflich zu sein, finden Sie im Folgenden eine übersichtliche Informationsgrafik.
Hier zeigen wir Ihnen den genauen Prozess mit den einzelnen Schritten auf, um eine Intensive Therapie bei uns wahrnehmen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.
Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.
Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.
So gehen sie richtig vor
Was zuerst tun?
Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.
Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.
Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?
Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.
Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.
Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.
Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.
Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar
Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?
Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.
Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.
Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen Verordnungen ausstellen.
Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.
Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- und Sprachstörungen ausstellen. Die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge je Verordnung und die orientierende Behandlungsmenge sind hierbei nicht bindend.
Muss ich meine Krankenkasse informieren?
Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.
Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?
- Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
- Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
- Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
- Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
- Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
- Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.
Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?
Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier die notwendigen Verordnungen ausstellen.
Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.
Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.
Die Therapie kann beginnen!
Reise-Rücktrittsversicherung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchung bei uns durch eine Reise-Rücktrittsversicherung abzusichern.
Die HanseMerkur steht uns dabei als Kooperationspartner zur Verfügung:
...
Sie können aber natürlich auch jeden anderen Anbieter nutzen.
Falls Sie jedoch Fragen zu dem Angebot der HanseMerkur haben, finden Sie untenstehend weitere Informationen:
Hotline
Bei weitergehenden Fragen erreichen Sie die Telefon-Hotline der HanseMerkur
Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:
Zurück
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Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir informieren Sie gern!
Intensive Therapie
Erfahren Sie unter anderem hier, wie wir unsere Philosophie umsetzen.
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zentrierte Rehabilitation
Zur Wiedererlangung der größtmöglichen Selbstständigkeit im täglichen Leben ist ein disziplinübergreifendes Komplett-Intensivprogramm erforderlich ...
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Hier können Sie unsere Broschüren und zahlreiche weitere wertvolle Informationen herunterladen, ausdrucken oder einfach nur nachlesen ...
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Interessante Beiträge rund um unsere therapeutische Arbeit im LogoZentrum, Erkenntnisse bezüglich der „Intensiven Therapie“ und weitere Informationen ...
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Unsere therapeutische Leiterin Frau Keck hilft Ihnen gerne:
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Hier finden Sie alle Informationen zu Störungsbildern, Therapiemethoden und weiteren Fachbegriffen ...
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Natürlich nur für Patient:innen, die ausdrücklich diese Therapieform ausprobieren möchten: Lesen Sie mehr zu Emma, unserem Therapiehund ...
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Um Ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung behilflich zu sein, finden Sie im Folgenden eine übersichtliche Informationsgrafik.
Hier zeigen wir Ihnen den genauen Prozess mit den einzelnen Schritten auf, um eine Intensive Therapie bei uns wahrnehmen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.
Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.
Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.
So gehen sie richtig vor
Was zuerst tun?
Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.
Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.
Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?
Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.
Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.
Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.
Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.
Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar
Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?
Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.
Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.
Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen Verordnungen ausstellen.
Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.
Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- und Sprachstörungen ausstellen. Die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge je Verordnung und die orientierende Behandlungsmenge sind hierbei nicht bindend.
Muss ich meine Krankenkasse informieren?
Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.
Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?
- Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
- Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
- Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
- Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
- Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
- Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.
Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?
Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier die notwendigen Verordnungen ausstellen.
Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.
Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.
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Die HanseMerkur steht uns dabei als Kooperationspartner zur Verfügung:
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Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:
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