Vorgehen


   Der Anmeldeprozess

Um Ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung behilflich zu sein, finden Sie im Folgenden eine übersichtliche Informationsgrafik.
Hier zeigen wir Ihnen den genauen Prozess mit den einzelnen Schritten auf, um eine Intensive Therapie bei uns wahrnehmen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

Grafik zum Anmeldeprozess

Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.

Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.

So gehen sie richtig vor

Was zuerst tun?

Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.

Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.

Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?

Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.

Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.

Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.

Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.

Beratungstage   Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar

Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?

Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.

Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.

Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen Verordnungen ausstellen.

Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.

Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- und Sprachstörungen ausstellen. Die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge je Verordnung und die orientierende Behandlungsmenge sind hierbei nicht bindend.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.

Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?

  1. Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
  2. Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
  3. Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
  4. Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
  5. Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
  6. Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.

Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?

Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier die notwendigen Verordnungen ausstellen.

Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.

Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.

Die Therapie kann beginnen!


Reise-Rücktrittsversicherung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchung bei uns durch eine Reise-Rücktrittsversicherung abzusichern.
Die HanseMerkur steht uns dabei als Kooperationspartner zur Verfügung:


Zur Reise-Rücktrittsversicherung

Bei Anklicken des Links verlassen Sie unsere Website und rufen das Angebot der HanseMerkur auf.

...

Sie können aber natürlich auch jeden anderen Anbieter nutzen. 
Falls Sie jedoch Fragen zu dem Angebot der HanseMerkur haben, finden Sie untenstehend weitere Informationen:



Hotline

Bei weitergehenden Fragen erreichen Sie die Telefon-Hotline der HanseMerkur
Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:

 040 – 4119-1919


Zurück



Bild - Kalender - Anfrage im LogoZentrum Lindlar

Anfrage

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir informieren Sie gern!

Zum Formular
Intensive Therapie - unsere Philosophie in angewandter Form

Intensive Therapie

Erfahren Sie unter anderem hier, wie wir unsere Philosophie umsetzen.

Mehr erfahren
Bild Rollstuhlfahrer mobilisiert - Teilhabezentrierte Rehabilitation

Teilhabe-
zentrierte Rehabilitation

Zur Wiedererlangung der größtmöglichen Selbstständigkeit im täglichen Leben ist ein disziplinübergreifendes Komplett-Intensivprogramm erforderlich ...

Mehr erfahren
Bild Cloud - Download

Downloads

Hier können Sie unsere Broschüren und zahlreiche weitere wertvolle Informationen herunterladen, ausdrucken oder einfach nur nachlesen ...

Mehr erfahren
Bild Frau und Mann tauschen sich aus

Wissenswertes

Interessante Beiträge rund um unsere therapeutische Arbeit im LogoZentrum, Erkenntnisse bezüglich der „Intensiven Therapie“ und weitere Informationen ...

Mehr erfahren
Bild Tina Keck, therapeutische Leiterin im LogoZentrum Lindlar

Haben Sie Fragen?

Unsere therapeutische Leiterin Frau Keck hilft Ihnen gerne:

  E-Mail schreiben
  Anfrage-Formular
02266 / 9 06-0


Bild zur Begriffserklärung

Begriffserklärung

Hier finden Sie alle Informationen zu Störungsbildern, Therapiemethoden und weiteren Fachbegriffen ...

Mehr erfahren
Bild Therapiehund Emma

Therapiehund Emma

Natürlich nur für Patient:innen, die ausdrücklich diese Therapieform ausprobieren möchten: Lesen Sie mehr zu Emma, unserem Therapiehund ...

Mehr erfahren
Karte Anfahrt LogoZentrum Lindlar

Kontakt

So finden Sie zu uns ...

Mehr erfahren
Exklusives Pflege- und Betreunungsangebot

Pflege- und Betreuungsangebot

Erfahren Sie mehr über exklusive Pflege- und Betreunungs-Angebote im LogoZentrum Lindlar ...

Mehr erfahren
Bild Pflege als Therapie - erfolgreicher Teilnehmer

Pflege als Therapie

Mitarbeiter unseres hausinternen Pflegeteams leiten die Betroffenen durch motivierende und aktivierende Zuwendung an, Handlungsabläufe, durch die in der Therapie (in Logo, Ergo, Physio) wieder erworbenen Fähigkeiten, selbständig umzusetzen ...

Mehr erfahren
Bild Linkliste

Linkliste

Nützliche Web-Links zu Verbänden, Störungsbildern, Stiftungen und Therapie ...

Mehr erfahren
Text

Stimmen

Lesen Sie Gästebucheinträge und Bewertungen unserer ehemaligen Patienten.

Mehr erfahren
Bild Seminare

Seminare

... für Fachkräfte, Patienten und Angehörige sowie Mitarbeiterfortbildungen finden im LogoZentrum Lindlar statt ...

Mehr erfahren
Bild Newspaper LogoZentrum News

Neues

Hier finden Sie aktuelle Beiträge zu Wohnpreisaktionen, Infotagen, Veranstaltungen, Neuheiten im LogoZentrum und vieles andere Wissenswerte mehr ...

Mehr erfahren

RUBRIKEN



Vorgehen


   Der Anmeldeprozess

Um Ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung behilflich zu sein, finden Sie im Folgenden eine übersichtliche Informationsgrafik.
Hier zeigen wir Ihnen den genauen Prozess mit den einzelnen Schritten auf, um eine Intensive Therapie bei uns wahrnehmen zu können.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

Grafik zum Anmeldeprozess

Auf der Basis von Heilmittelverordnungen können wir Menschen, die vordergründig an einer Sprach-, Sprech- oder Kommunikationsstörungen leiden, eine intensive Therapiemaßnahme mit dem Schwerpunkt Sprachtherapie (in Einzel- und Gruppentherapie) begleitet von Ergo- und Physiotherapie anbieten.

Hierzu ist die Kooperation mit Ihrem Hausarzt/Neurologen/Kinderarzt unerlässlich wichtig, denn er muss die Therapiemaßnahme verordnen.

So gehen sie richtig vor

Was zuerst tun?

Zunächst ist es unerlässlich wichtig, dass Sie mit Ihrer Ärzt:in (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) über Ihr Bedürfnis bezüglich einer Intensivierung der Sprachtherapie sprechen. Erläutern Sie Ihre Beeinträchtigungen, mit denen Sie im alltäglichen Leben konfrontiert sind, die Auswirkungen Ihrer Sprach- oder Kommunikationsstörung auf zwischenmenschliche Beziehungen und die Auswirkungen auf Ihre Lebensqualität. Natürlich werden Ihr Partner/Ihre Partnerin oder die Eltern in diesem Gespräch eine wichtige (sprechende) Rolle spielen.

Bitten Sie den behandelnden Arzt Sie zu unterstützen und die notwendigen Heilmittelverordnungen für eine intensive Sprachtherapie auszustellen.
Hierfür können Sie auch unser Informationsmaterial samt Musterrezepte zur Hilfe nehmen.
Dies schicken wir Ihnen gerne zu.

Welche Heilmittelverordnungen brauche ich?

Für eine 4-wöchige intensive Sprachtherapie im LogoZentrum Lindlar brauchen Sie eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche. Außerdem muss auf der Verordnung vermerkt sein „Doppelbehandlung möglich“.

Die erwachsenen Patienten benötigen des Weiteren eine Heilmittelverordnung über Sprachtherapie-Gruppe 45 Minuten, Verordnungsmenge 48, Frequenz 1–6x/Woche mit Vermerk „Doppelbehandlung möglich“.

Wir empfehlen Versicherten einer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe, die Versicherungskonditionen und die erstattungsfähigen Sätze eingehend zu prüfen. In einigen Fällen kann es zu einem Differenzbetrag zwischen den Therapiekosten und den erstattungsfähigen Sätzen des Versicherungsanbieters kommen, sodass ein Eigenanteil zu den Therapiekosten in Rechnung gestellt wird bzw. dieser selbst übernommen werden muss.

Um ggf. entstehende Eigenanteilskosten einschätzen zu können, raten wir vorab eine Kostenzusage bei der jeweiligen PKV einzuholen. Sehr gerne erstellen wir auf Anfrage dazu einen Kostenplan.

Beratungstage   Preise (GKV-Sätze und Privat) im LogoZentrum Lindlar

Wie kann der Arzt diese Verordnungen ausstellen?

Zurück zu Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) kann die benötigten Heilmittelverordnungen nicht einfach so ausstellen. Er ist an eine Obergrenze der Verordnungsmenge und Frequenzangaben gebunden, die ihm die Praxis-Software vorgibt.

Eine Überschreitung der Verordnungsmenge ist nur dann möglich, wenn Ihre Diagnose einen „Langfristigen Heilmittelbedarf“ (=LHB) oder „Besonderen Verordnungsbedarf“ (=BVB) kennt.

Bei den häufigsten Diagnosen, zum Beispiel bei Schlaganfällen (Apoplex) mit den ICD-Diagnosen I61, I63, I64 und bei den kindlichen Entwicklungsstörungen mit den ICD-Diagnosen F80.1, F80.2, F83, F84, ist der LHB oder BVB bereits anerkannt. Dann kann der Arzt die notwendigen Verordnungen ausstellen.

Übrigens: Am 17. November 2022 hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Demnach entfallen in der Diagnoseliste über besondere Verordnungsbedarfe nach Paragraph 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) oder weitere medizinische Spezifikationen. Diese sind laut Beschluss nicht bindend für die Bemessung der Einheiten je Verordnung.

Konkret bedeutet das, dass u.a. die Diagnosen Hirnblutung (I61), Hirninfarkt (I63) und Schlaganfall (I64) nicht mehr nur für "längstens 1 Jahr nach Akutereignis" einen besonderen Verordnungsbedarf darstellen, sondern solange die Folgesymptome bestehen. Auf diese Weise können die Ärzte dauerhaft Heilmittelverordnungen zur Behandlung der neurogenen Sprech- und Sprachstörungen ausstellen. Die im Heilmittelkatalog angegebene Höchstmenge je Verordnung und die orientierende Behandlungsmenge sind hierbei nicht bindend.

Muss ich meine Krankenkasse informieren?

Nein! Die Therapiemaßnahmen im LogoZentrum Lindlar entsprechen den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie 2021.

Was sind die Voraussetzungen für eine intensive Sprachtherapie in Lindlar?

  1. Ihr behandelnder Arzt (Allgemeinmedizin, Neurologie, Pädiatrie) unterstützt Ihr Bedürfnis nach einer Intensivierung der Sprachtherapie.
  2. Ihre Diagnose wurde als Diagnose mit langfristigem Heilmittelbedarf (LHB)/ besonderen Verordnungsbedarf (BVB) auf der Diagnoseliste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufgeführt..
  3. Terminierung eines Therapieplatzes im LogoZentrum Lindlar.
  4. Der behandelnde Arzt erklärt sich bereit die notwendigen Heilmittelverordnungen mit dem „Vermerk Doppelbehandlung“ auszustellen.
  5. Buchung des Therapieaufenthaltes im LogoZentrum Lindlar
  6. Der behandelnde Arzt stellt die Heilmittelverordnungen frühestens 28 Tage vor Therapiebeginn aus.

Warum werden die Heilmittelverordnungen für die Ergotherapie und Physiotherapie nicht erwähnt?

Alle gängigen Diagnosen, die wir im Rahmen der Ergo- und Physiotherapie behandeln, gehören zu den in der Diagnoseliste gelisteten Diagnosen. Der besondere Verordnungsbedarf ist also automatisch anerkannt. Ihre Ärztin kann auch hier die notwendigen Verordnungen ausstellen.

Die Ergo- und Physiotherapie wird im LogoZentrum Lindlar in der Regel nicht als Doppelbehandlung durchgeführt. Ihre behandelnde Ärztin kann bis zu 5x/Woche Ergo- und Physiotherapie verordnen.

Die Physiotherapie kann in medizinisch begründeten Fällen auch mit 10x/Woche als zusammenhängende Doppelbehandlung verordnet werden.

Die Therapie kann beginnen!


Reise-Rücktritts-Versicherung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchung bei uns durch eine Reise-Rücktritts-Versicherung abzusichern.
Die HanseMerkur steht uns dabei als Kooperationspartner zur Verfügung:


Zur Reise-Rücktrittsversicherung

Bei Anklicken des Links verlassen Sie unsere Website und rufen das Angebot der HanseMerkur auf.

...

Sie können aber natürlich auch jeden anderen Anbieter nutzen. 
Falls Sie jedoch Fragen zu dem Angebot der HanseMerkur haben, finden Sie untenstehend weitere Informationen:



Hotline

Bei weitergehenden Fragen erreichen Sie die Telefon-Hotline der HanseMerkur
Mo.–Fr., 8–18 Uhr unter:

 040 – 4119-1919


Zurück



Noch immer nicht gefunden, was Sie gesucht haben?



Über uns




Folgen Sie uns auf ...